Das Rechnungswesen
Folgende Verwaltungsagenden werden von uns durchgeführt:
- Kalkulation, Vorausschau, Darlehensverrechnung, Vorschreibung:
Auf Grund der zu erwartenden Aufwendungen bzw. geplanten Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt eine Festsetzung der Aconti für das Folgejahr. - Zahlungsverkehr:
Ihre monatlichen Akontozahlungen werden auf sogenannte Eigenkonten (Betriebs- und Instandhaltungskonto, lautend auf die Hausgemeinschaft) eingezahlt und alle Zahlungen werden von diesen Konten vorgenommen. Zinsgutschriften verbleiben selbstverständlich bei der Hausgemeinschaft. - Mahnwesen:
Die Vorschreibung ist bis zum 5. des laufenden Monates einzuzahlen. Bei einem Aussenstand in Höhe von 3 Monatsvorschreibungen wird die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, um den offenen Betrag für die Wohnungseigentümergemeinschaft einzuklagen (Solidarhaftung). - Jahresabrechnung:
Verrechnungsperiode: 01.01. – 31.12., Abrechnungsvorlage bis 30.06. des folgenden Jahres entsprechend der Gesetzeslage. - Diverse Bestätigungen:
Annuitätenbestätigung Bestätigung für Wohnbeihilfe Darlehensrestbestätigung


