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WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH,  
Wien  
Bericht über die Prüfung des  
Jahresabschlusses zum  
31. Dezember 2025  
KPMG Austria GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
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WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH, Wien  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
Inhaltsverzeichnis  
1.  
Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung  
4
2.  
Aufgliederungen und Erläuterungen von  
wesentlichen Posten des Jahresabschlusses  
6
3.  
Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses  
7
3.1.  
Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und  
Jahresabschluss und zum Lagebericht  
7
3.2.  
Erteilte Auskünfte  
7
3.3.  
Stellungnahme zu Tatsachen gemäß §273 Abs. 2 und Abs. 3  
UGB (Redepflicht des Abschlussprüfers)  
7
4.  
Bestätigungsvermerk  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
Beilagenverzeichnis  
Jahresabschluss und Lagebericht  
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025  
• Bilanz zum 31. Dezember 2025  
• Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2025  
• Anhang für das Geschäftsjahr 2025  
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025  
Andere Beilagen  
Allgemeine Auftragsbedingungen  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
An die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der  
WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH,  
Wien  
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 der  
WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH,  
Wien  
(im Folgenden auch kurz „Gesellschaft” genannt),  
abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:  
1. Prüfungsvertrag und  
Auftragsdurchführung  
In der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni 2025 der WOFIN Wohnungsfinanzierungs  
GmbH, Wien, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt. Die Gesell-  
schaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, hat mit uns einen Prüfungsvertrag abgeschlossen, den  
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lage-  
berichts gemäß §§ 269 ff. UGB zu prüfen.  
Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse  
gemäß § 189a Z. 1 UGB und eine kapitalmarktnotierte Einheit gemäß ISQM 1.16 (j).  
Die Gesellschaft unterliegt der Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats.  
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.  
Diese Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der  
Buchführung die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu  
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-  
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.  
Für die Berichterstattung nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO) verweisen  
wir auf unseren gesonderten Bericht an den Prüfungsausschuss; die Berichterstattung nach  
Artikel 11 der genannten Verordnung ist nicht Gegenstand dieses Berichts.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
Bei unserer Prüfung beachteten wir die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO) sowie die in  
Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungs-  
gemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung  
der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing – ISA). Wir weisen  
darauf hin, dass das Ziel der Abschlussprüfung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,  
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine  
absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit  
von Fehlern immanent ist und aufgrund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares  
Risiko besteht, dass wesentliche falsche Darstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben.  
Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonder-  
prüfungen bilden.  
Wir führten die Prüfung im Zeitraum von Oktober 2025 bis Dezember 2025 (Vorprüfung) sowie  
von Jänner 2026 bis Februar 2026 (Hauptprüfung) durch. Wir haben die Prüfung mit dem Datum  
dieses Berichts materiell abgeschlossen.  
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags ist Frau Manuela Mayer, MA, Wirtschafts-  
prüferin, verantwortlich.  
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei  
dem die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen  
„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ einen integrierten Bestand-  
teil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem  
Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten.  
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesell-  
schaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
2. Aufgliederungen und Erläuterungen von  
wesentlichen Posten des  
Jahresabschlusses  
Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahres-  
abschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht enthalten.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
3. Zusammenfassung des  
Prüfungsergebnisses  
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung  
und Jahresabschluss und zum Lagebericht  
Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir hinsichtlich der Buchführung die Einhaltung der  
gesetzlichen Vorschriften fest.  
Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies  
für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten – die internen Kontrollen in Teilbereichen  
des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.  
Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts verweisen wir  
auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.  
3.2. Erteilte Auskünfte  
Die gesetzlichen Vertreter haben die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise erteilt und  
eine Vollständigkeitserklärung unterfertigt.  
3.3. Stellungnahme zu Tatsachen gemäß § 273 Abs. 2 und  
Abs. 3 UGB (Redepflicht des Abschlussprüfers)  
Mit Schreiben vom 14. Oktober 2025 haben wir gegenüber den gesetzlichen Vertretern und dem  
Aufsichtsrat unsere Redepflicht gemäß § 273 Abs. 3 UGB ausgeübt, weil wir bei Wahrnehmung  
unserer Aufgaben festgestellt haben, dass die Voraussetzungen für die Vermutung eines  
Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs. 1 Z. 1 URG) vorliegen.  
Die Eigenmittelquote betrug zum Zeitpunkt der Ausübung der Redepflicht 3,41 %, die fiktive  
Schuldentilgungsdauer betrug mehr als 100 Jahre  
Wir haben keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre  
Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetz-  
lichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erkennen  
lassen. Wesentliche Schwächen bei den internen Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses  
sind uns nicht zur Kenntnis gelangt.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
4. Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Jahresabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Jahresabschluss der  
WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH,  
Wien,  
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das  
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und  
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum  
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende  
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-  
schriften.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014  
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-  
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards  
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im  
Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“  
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft  
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen  
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit  
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des  
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als  
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesell-  
schaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-  
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des  
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des  
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt  
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.  
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in  
unserem Vermerk mitzuteilen sind.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
Sonstige Informationen  
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen  
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres-  
abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.  
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Infor-  
mationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwort-  
lichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen  
Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der  
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt  
erscheinen.  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchge-  
führten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen  
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in  
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für  
den Jahresabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und  
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen  
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-  
schaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,  
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der  
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern  
ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-  
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –  
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-  
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die  
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realis-  
tische Alternative dazu.  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-  
prozesses der Gesellschaft.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als  
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder  
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.  
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in  
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer  
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine  
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen  
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass  
sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von  
Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen  
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben  
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine  
kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von  
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion  
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und  
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus  
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt  
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives  
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-  
stellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen  
Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-  
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen  
Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.  
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-  
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-  
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende  
Angaben.  
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-  
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen  
Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche  
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche  
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit  
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit  
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen  
Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen  
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der  
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.  
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von  
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließ-  
lich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und  
Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang  
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-  
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die  
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-  
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über  
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise an-  
genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –  
auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutz-  
maßnahmen auswirken.  
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss  
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des  
Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach-  
verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei  
denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach-  
verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in  
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet  
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche  
Interesse übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Lagebericht  
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf  
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-  
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-  
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des  
Lageberichts durchgeführt.  
Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen  
aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang  
mit dem Jahresabschluss.  
Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des  
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen  
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.  
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO  
Wir wurden von der Generalversammlung am 17. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am  
17. Juni 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am  
31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.  
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Abschluss-  
prüfer der Gesellschaft.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem  
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)  
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit  
gewahrt haben.  
Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin  
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Manuela  
Mayer, MA.  
Wien  
23. Februar 2026  
KPMG Austria GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
qualifiziert elektronisch signiert:  
Manuela Mayer, MA  
Wirtschaftsprüferin  
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die  
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk  
darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich  
ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht.  
Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.  
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WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH, Wien  
Jahresabschluss  
zum 31. Dezember 2025  
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- 1 -  
W O F I N W o h n u n g s f i n a n z i e r u n g s G m b H  
B I L A N Z Z U M 31 . 12 . 2025 ( i n E U R )  
A K T I V A  
P A S S I V A  
31 . 12 . 2025  
31 . 12 . 2024  
31 . 12 . 2025  
31 . 12 . 2024  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
A. ANLAGEVERMÖGEN  
A. EIGENKAPITAL  
I. Finanzanlagen  
I. Eingefordertes Stammkapital  
1.000.000,00  
1.000.000,00  
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen  
21.620.000,00  
27.285.051,30  
2. sonstige Ausleihungen  
12.624.000,00  
25.161.536,12  
II. Gewinnrücklagen  
34.244.000,00  
52.446.587,42  
1. gesetzliche Rücklage  
100.000,00  
100.000,00  
B. UMLAUFVERMÖGEN  
III. Bilanzgewinn  
898.575,70  
883.954,05  
(davon Gewinnvortrag EUR 883.954,05; VJ TEUR 815)  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1.998.575,70  
1.983.954,05  
1. sonstige Forderungen und Vermögensgegestände  
37.286,23  
26.715,43  
davon fällig über ein Jahr  
0,00  
0,00  
B. RÜCKSTELLUNGEN  
1. Steuerrückstellung  
0,00  
933,00  
2. sonstige Rückstellungen  
21.126,00  
13.230,00  
II. Guthaben bei Kreditinstituten  
2.784.996,77  
4.702.555,48  
21.126,00  
14.163,00  
2.822.283,00  
4.729.270,91  
C. VERBINDLICHKEITEN  
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN  
7.602,52  
8.000,00  
1. Anleihe  
35.000.000,00  
55.000.000,00  
davon fällig bis zu einem Jahr  
0,00  
20.000.000,00  
D. AKTIVE LATENTE STEUERN  
93.908,01  
107.284,80  
davon fällig über ein Jahr  
35.000.000,00  
35.000.000,00  
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen  
500,50  
435,75  
davon fällig bis zu einem Jahr  
500,50  
435,75  
davon fällig über ein Jahr  
0,00  
0,00  
3. sonstige Verbindlichkeiten  
147.591,33  
292.590,33  
- davon aus Steuern EUR 0,00 (VJ EUR 0,00)  
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (VJ EUR 0,00)  
davon fällig bis zu einem Jahr  
147.591,33  
292.590,33  
davon fällig über ein Jahr  
0,00  
0,00  
35.148.091,83  
55.293.026,08  
davon fällig bis zu einem Jahr  
148.091,83  
20.293.026,08  
davon fällig über ein Jahr  
35.000.000,00  
35.000.000,00  
37.167.793,53  
57.291.143,13  
37.167.793,53  
57.291.143,13  
WOFIN 2025  
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2025 (in EUR)  
2025  
2024  
EUR  
EUR  
1. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  
davon aus verbundenen Unternehmen  
EUR 640.154,03 (VJ EUR 691.459,89)  
1.224.188,23  
1.394.960,92  
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
davon aus verbundenen Unternehmen  
EUR 20.100,00 (VJ EUR 19.635,00)  
97.209,19  
113.142,31  
1.321.397,42  
1.508.103,23  
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
-1.225.000,00  
-1.370.000,00  
4. Zwischensumme aus 1. bis 3. (Finanzergebnis)  
96.397,42  
138.103,23  
5. sonstige betriebliche Aufwendungen  
-68.831,98  
-53.063,66  
6. Zwischensumme aus 5.  
-68.831,98  
-53.063,66  
7. Ergebnis vor Steuern  
27.565,44  
85.039,57  
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
-12.943,79  
-16.058,20  
davon latente Steuern EUR 13.376,79  
(VJ EUR 14.625,20)  
9. Ergebnis nach Steuern  
14.621,65  
68.981,37  
10. Jahresüberschuss  
14.621,65  
68.981,37  
11. Gewinnvortrag aus Vorjahren  
883.954,05  
814.972,68  
12. Bilanzgewinn  
898.575,70  
883.954,05  
WOFIN 2025  
3
Anhang des Jahresabschlusses 2025  
der  
WOFIN  
Wohnungsfinanzierungs  
GmbH  
WOFIN 2025  
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1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN  
1.1. Allgemeine Grundsätze  
Auf den Jahresabschluss werden die Rechnungslegungsbestimmungen in der geltenden Fassung angewendet.  
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der  
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,  
aufgestellt.  
Bei der WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß §  
189a UGB. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 3 UGB als eine große Kapitalgesellschaft  
einzustufen.  
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz derVollständigkeit eingehalten.  
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung  
beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne  
ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.  
Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt  
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gliederung der GuV erfolgt jedoch  
nicht nach § 231 UGB und weicht gemäß § 223 Abs. 8 UGB davon ab. Die Abweichung begründet sich aufgrund der  
reinen Finanzierungstätigkeit der Gesellschaft.  
Soweit auf die gemäß Rechnungslegungsvorschriften vorgegebenen Anhangangaben keine entsprechenden  
Sachverhalte zutrafen, wurde auf die Anführung von Leerposten verzichtet.  
Der Jahresabschluss enthält keine Posten in Fremdwährungen.  
1.2. Finanzanlagen  
Das Finanzanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten bewertet. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen  
werden niedrigere beizulegende Werte angesetzt.  
1.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer  
Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. EinePauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.  
WOFIN 2025  
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1.4. Aktive latente Steuern  
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen  
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten  
bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Aktive latente Steuern für steuerliche  
Verlustvorträge werden nicht gebildet.  
1.5. Rückstellungen  
Rückstellungen sind in der Höhe angesetzt, wie sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig sind.  
1.6. Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.  
1.6.1. Anleihe  
Die WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH emittierte im Jahre 2013 eine erstrangige besicherte 12-jährige Anleihe in  
Höhe von EUR 20.000.000,00. Die Anleihe verzinst sich jährlich mit einem festen Kupon von 3,0 % und wurde im Jahr  
2025 rückbezahlt.  
Die WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH hat im Jahre 2015 eine erstrangige besicherte 20-jährige Anleihe in Höhe von  
EUR 35.000.000,00 im amtlichen Handel der Wiener Börse ausgegeben. Die Anleihe wird im Jahr 2035 fällig und verzinst  
sich jährlich mit einem festen Kupon von 2,2 %.  
1.7. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden  
Jahresabschlusses beibehalten.  
1.8. Auswirkungen des Klimawandels  
Der Klimawandel beeinflusst die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände nicht.  
WOFIN 2025  
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2. ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ  
2.1. Finanzanlagen  
Die WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH ist im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus tätig und ist eine reine  
Finanzierungsgesellschaft. Die Geschäftstätigkeit besteht in der Aufnahme von Darlehen, Ausgabe von Anleihen sowie  
der Weitergabe in Form von Ausleihungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen des Sozialbau-Verbundes.  
Die Konditionen von Zinssätzen bei aufgenommenen Darlehen werden mit risikokonformen bzw. marktüblichen  
Aufschlägen an die Darlehensnehmer weitergegeben. Bei der Ausgabe der Anleihen im Jahr 2013 und 2015 wurden die  
Zinssätze mit einem kostendeckenden Zinssatz (Kupon und kostendeckender Zinsaufschlag) an die Darlehensnehmer  
weitergegeben.  
Aufgliederung (in EUR):  
Restlaufzeit von  
Restlaufzeit von  
lt. Bilanz  
bis zu 1 Jahr  
mehr als 1 Jahr  
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen  
2025  
21.620.000,00  
0,00  
21.620.000,00  
Vorjahr  
27.285.051,30  
5.665.051,30  
21.620.000,00  
SOZIALBAU gemeinnützige  
2025  
820.000,00  
0,00  
820.000,00  
Wohnungsaktiengesellschaft  
Vorjahr  
6.485.051,30  
5.665.051,30  
820.000,00  
URBANBAU Gemeinnützige Bau-, Wohnungs-  
2025  
2.450.000,00  
0,00  
2.450.000,00  
und Stadterneuerungs Ges.m.b.H.  
Vorjahr  
2.450.000,00  
0,00  
2.450.000,00  
NEULAND gemeinnützige Wohnbau-  
2025  
18.350.000,00  
0,00  
18.350.000,00  
Gesellschaft m.b.H.  
Vorjahr  
18.350.000,00  
0,00  
18.350.000,00  
2. sonstige Ausleihungen  
2025  
12.624.000,00  
0,00  
12.624.000,00  
Vorjahr  
25.161.536,12  
12.537.536,12  
12.624.000,00  
VOLKSBAU gemeinnützige Wohn- und  
2025  
2.324.000,00  
0,00  
2.324.000,00  
Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H.  
Vorjahr  
7.055.119,97  
4.731.119,97  
2.324.000,00  
FAMILIE gemeinnützige Wohn- und  
2025  
6.900.000,00  
0,00  
6.900.000,00  
Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H.  
Vorjahr  
6.900.000,00  
0,00  
6.900.000,00  
WOHNBAU gemeinnützige Wohn- und  
2025  
3.400.000,00  
0,00  
3.400.000,00  
Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H.  
Vorjahr  
11.206.416,15  
7.806.416,15  
3.400.000,00  
2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Im Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind 37.286,23 Erträge (VJ EUR 26.403,43) enthalten, die  
erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.  
WOFIN 2025  
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2.3. aktive latente Steuern  
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der  
Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden.  
Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende Unterschiedsbeträge  
bzw. Steuerlatenzen:  
Aufgliederung:  
Aktiv  
Passiv  
Bewegungen  
Geldbeschaffungskosten (ARA)  
2025  
408.295,70  
0,00  
-58.159,98  
Vorjahr  
466.455,68  
0,00  
-63.587,81  
Summe der Unterschiedsbeträge  
2025  
408.295,70  
0,00  
-58.159,98  
Vorjahr  
466.455,68  
0,00  
-63.587,81  
aktive latente Steuerabgrenzung 23 % (VJ 23%)  
2025  
93.908,01  
0,00  
-13.376,79  
Vorjahr  
107.284,80  
0,00  
-14.625,20  
latenter Steueraufwand (-) /Steuerertrag (+)  
2025  
-13.376,79  
0,00  
-13.376,79  
Vorjahr  
-14.625,20  
0,00  
-14.625,20  
2.4. Eigenkapital  
Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.000.000,00 wurde bar vom 100 %igen Gesellschafter, der  
Urbanbau Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Stadterneuerungs Ges.m.b.H. einbezahlt.  
2.5. Rückstellungen  
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Prüfungskosten in Höhe von EUR 21.126,00 (VJ EUR  
13.230,00).  
2.6. Verbindlichkeiten  
Aufgliederung:  
Restlaufzeit von  
lt. Bilanz  
mehr als 5 Jahren  
35.000.000,00  
1. Anleihe  
2025  
35.000.000,00  
Vorjahr  
55.000.000,00  
35.000.000,00  
2. Verbindlichkeiten gegenüber  
2025  
500,50  
0,00  
0,00  
verbundenen Unternehmen  
Vorjahr  
435,75  
0,00  
3. sonstige  
2025  
147.591,33  
Verbindlichkeiten  
Vorjahr  
292.590,33  
0,00  
35.000.000,00  
gesamt laufendes Jahr  
35.148.091,83  
35.000.000,00  
gesamt Vorjahr  
55.293.026,08  
WOFIN 2025  
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Die im Jahr 2013 emittierte Anleihe in Höhe von EUR 20.000.000,00 ist durch Pfandrechte auf folgende 4 Liegenschaften  
besichert:  
- Sonnwendgasse 25, 1100 Wien, EZ 3612, VOLKSBAU gemeinnützige Wohn- und  
Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. in Höhe von EUR 6.300.000,00  
- Hackergasse 7, 1100 Wien, EZ 3609, SOZIALBAU gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft in Höhe  
von EUR 5.600.000,00  
- Grellgasse 9, 1210 Wien, EZ 6683, WOHNBAU gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft  
reg. Gen.m.b.H. in Höhe von EUR 4.300.000,00  
- Überfuhrstraße 65 , 1210 Wien, EZ 1030, WOHNBAU gemeinnützige Wohn- und  
Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. in Höhe von EUR 3.800.000,00  
Die im Jahr 2013 emittierte Anleihe wurde im Jahr 2025 rückbezahlt und die entsprechenden Pfandrechte auf den  
Liegenschaften werden im Jahr 2026 gelöscht.  
Die im Jahr 2015 emittierte Anleihe in Höhe von EUR 35.000.000,00 ist durch Singular- bzw. Simultanhypothek auf  
folgende 16 Liegenschaften besichert:  
- Singularhypothek SOZIALBAU gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft in Höhe von EUR 850.000,00 für:  
Wilhelminenstraße 23, 1160 Wien, EZ 1849  
- Simultanhypothek für URBANBAU gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Stadterneuerungsgesellschaft  
m.b.H in Höhe von EUR 2.600.000,00 für: Grüngasse 29, 1050 Wien, EZ 370; Hormayrgasse 18, 1170 Wien, EZ  
840; Maroltingergasse 90, 1160 Wien, EZ 1827  
- Singularhypothek VOLKSBAU gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. in  
Höhe von EUR 2.350.000,00 für: Amalienstraße 34A-34B, 1130 Wien, EZ 1827  
- Simultanhypothek für WOHNBAU gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. in  
Höhe von EUR 3.550.000,00 für: Pfarrwiesengasse 11A, 1190 Wien, EZ 271; Ruthgasse 11, 1190 Wien, EZ 208  
- Simultanhypothek für FAMILIE gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. in  
Höhe von EUR 6.900.000,00 für: Schmidgunstgasse 18, 1110 Wien, EZ 45; Humboldtgasse 33, 1100 Wien, EZ  
3412  
- Simultanhypothek für NEULAND gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaft m.b.H. in Höhe von EUR 18.750.000,00  
für: Endressstraße 11, 1230 Wien, EZ 238; Zeilergassse 4, 1170 Wien, EZ 465; Serravagasse 1F, 1140  
Wien, EZ 172; Böcklinstraße 24, 1020 Wien, EZ 5824; Binagasse 13-15, 1230 Wien, EZ 5713;  
Salzwiesengasse 40, 1140 Wien, EZ 417; Gugitzgasse 8, 1190 Wien, EZ 1444  
In den Posten sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen iHv EUR 147.583,33 (VJ EUR 292.583,33) enthalten, die  
erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.  
Es besteht außerdem eine sicherungsweise Abtretung von Mieten- bzw. Nutzungsentgelten von SOZIALBAU  
gemeinnützige  
Wohnungsaktiengesellschaft,  
URBANBAU  
gemeinnützige  
Bau-,  
Wohnungs-  
und  
Stadterneuerungsgesellschaft m.b.H, NEULAND gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaft m.b.H., VOLKSBAU  
gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H., FAMILIE gemeinnützige Wohn- und  
Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. und WOHNBAU gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg.  
Gen.m.b.H.  
2.7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind und auch nicht gemäß  
§ 199 UGB anzugeben sind  
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind und auch nicht gemäß § 199 UGB  
anzugeben sind, bestehen nicht.  
2.8. Derivative Finanzinstrumente  
Derivative Finanzinstrumente werden nicht verwendet.  
WOFIN 2025  
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3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
3.1. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Zinsen in Höhe von EUR 640.154,03 (VJ EUR 691.459,89) aus Ausleihungen an  
verbundene Unternehmen erwirtschaftet. Aus Ausleihungen an sonstige Unternehmen wurden im abgelaufenen  
Geschäftsjahr EUR 584.034,20 (VJ EUR 703.501,03) an Erträgen erlangt. Sämtliche Erträge wurden in Österreich  
generiert.  
3.2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
Aufgliederung:  
lt. GuV  
Anleihe - Kupons  
2025  
1.225.000,00  
Vorjahr  
1.370.000,00  
gesamt laufendes Jahr  
1.225.000,00  
gesamt Vorjahr  
1.370.000,00  
3.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
Aufgliederung:  
lt. GuV  
Kosten Fremdverwaltung  
2025  
25.908,47  
Vorjahr  
21.679,39  
Rechts- und Beratungsaufwand, Prüfungskosten  
2025  
31.282,49  
Vorjahr  
21.999,61  
sonstige Kosten  
2025  
11.641,02  
Vorjahr  
9.384,66  
gesamt laufendes Jahr  
68.831,98  
gesamt Vorjahr  
53.063,66  
3.3.1. Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Für den Abschlussprüfer fielen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 29.022,00 (VJ EUR 19.734,00) an Aufwendungen an.  
Hiervon betreffen EUR 7.896,00 das Vorjahr.  
Aufgliederung:  
lt. GuV  
Jahresabschluss  
2025  
29.022,00  
Vorjahr  
19.734,00  
gesamt laufendes Jahr  
29.022,00  
gesamt Vorjahr  
19.734,00  
WOFIN 2025  
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4. SONSTIGE ANGABEN  
4.1. Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses  
Die Geschäftsführung schlägt vor vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 898.575,70 einen Betrag in  
Höhe von EUR 0,00 als Gewinnausschüttung an die URBANBAU Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und  
Stadterneuerungsgesellschaft m.b.H. auszuzahlen und den Rest in Höhe von EUR 898.575,70 auf neue Rechnung  
vorzutragen.  
4.2. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag  
Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.  
4.3. Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft  
Im Geschäftsjahr oblag die Geschäftsführung  
Herrn Mag. (FH) Franz Doppler  
Herrn Dr. Andreas Mauler  
Der Aufsichtsrat setzte sich im Jahr 2025 aus folgenden Personen zusammen:  
Herr Ernst Bach, Vorsitzender des Aufsichtsrates  
Frau Mag. (FH) Andrea Washietl, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates  
Herr Bmstr. Ing. Johann Stangl, Schriftführer  
Frau DI Andrea Steiner  
Im Geschäftsjahr waren analog zum Vorjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.  
Die Geschäftsführer der WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH sind bei der SOZIALBAU gemeinnützige  
Wohnungsaktiengesellschaft angestellt und erhalten von der WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH direkt keine  
Gehälter.  
Die Geschäftsführung erhielt für ihre Tätigkeit Bezüge iHv insgesamt EUR 11.313,48 (VJ EUR 6.469,71) von der  
SOZIALBAU gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft.  
An die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Es wurden  
auch keine Haftungsverhältnisse für die Geschäftsführung eingegangen.  
4.4. Konzernverhältnisse  
Die URBANBAU Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Stadterneuerungsgesellschaft m.b.H mit Sitz in 1070 Wien,  
Lindengasse 55, ist zu 100  
%
beteiligt. An dieser ist wiederum die SOZIALBAU gemeinnützige  
Wohnungsaktiengesellschaft mehrheitlich beteiligt.  
Die WOFIN Wohnungsfinanzierungs GmbH wird in den Konzernabschluss der SOZIALBAU gemeinnützige  
Wohnungsaktiengesellschaft einbezogen. Der offengelegte Konzernabschluss liegt in den Geschäftsräumen dieses  
Unternehmens in 1070 Wien, Lindengasse 55, auf.  
WOFIN 2025  
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Franz Friedrich Doppler  
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Dieses Dokument ist digital signiert  
Dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Dokument hat gemäß Art. 25 Abs. 2 der Verordnung  
(EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 ("EIDAS-VO") die gleiche Rechtswirkung wie ein handschriftlich  
unterschriebenes Dokument.  
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