Über den Spielraum des Mietrechtsgesetzes (MRG § 14) hinaus besteht die Möglichkeit, so genannte „erweiterte Eintrittsrechte“ in Anspruch zu nehmen. Hauptmieter, die ihre Wohnung innerhalb der Familie weitergeben oder für ihren Ablebensfall vorsorgen wollen, nennen uns jene Person, die sie als „eintrittsberechtigt“ deklarieren.
Der dafür geeignete Personenkreis kann innerhalb der Familie liegen, umfasst bei der SOZIALBAU AG aber auch zusätzlich Stief- und Adoptivkinder sowie „Lebensgefährten durch Erklärung“.
Anträge auf derartige Registrierungen müssen schriftlich erfolgen und werden nach Ablauf des Verfahrens durch eine Urkunde seitens der Bauvereinigung bestätigt.
Ist Ihr Nachfolgewunsch registriert, entstehen daraus die folgenden Effekte: