Lebensgemeinschaft durch Erklärung: Offen für moderne Partner

Zunehmend flexiblen Formen des Zusammenlebens kommt die SOZIALBAU AG mit dem Rechtsstatus der „Lebensgemeinschaft durch Erklärung“ entgegen. Erklären beide Partner (auch gleichgeschlechtliche), rechtsverbindlich in einer "in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe" eingerichteten Haushaltsgemeinschaft zusammen zu leben, so wird dies von der Bauvereinigung offiziell registriert.

Die "Lebengefährtin durch Erklärung" kommt dann in den Genuss spezieller erweiterter Eintrittsrechte, bei einer Weitergabe der Wohnung durch den Hauptmieter oder im Ablebensfall – also beim Eintritt in den Mietvertrag – erfolgt keine Erhöhung der Miete und der Eigenleistungen.  

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Registrierung einer Lebensgemeinschaft durch Erklärung kann nur schriftlich erfolgen und wird von der Bauvereinigung auch schriftlich bestätigt.
  • Als erloschen gilt diese Erklärung, wenn von einem der beiden Partner die Auflösung der Lebensgemeinschaft angezeigt wird.
  • Anerkannt wird eine Lebensgemeinschaft durch Erklärung drei Jahre nach ihrer schriftlichen Bestätigung. Wird sie jedoch bereits bei gemeinsamem Bezug der Wohnung bekannt gegeben, gilt sie sofort! Wollen Sie keine Wartefrist in Kauf nehmen, leiten Sie bitte sämtliche Formalitäten gleich bei Einzug ein!

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