Zunehmend flexiblen Formen des Zusammenlebens kommt die SOZIALBAU AG mit dem Rechtsstatus der „Lebensgemeinschaft durch Erklärung“ entgegen. Erklären beide Partner (auch gleichgeschlechtliche), rechtsverbindlich in einer "in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe" eingerichteten Haushaltsgemeinschaft zusammen zu leben, so wird dies von der Bauvereinigung offiziell registriert.
Die "Lebengefährtin durch Erklärung" kommt dann in den Genuss spezieller erweiterter Eintrittsrechte, bei einer Weitergabe der Wohnung durch den Hauptmieter oder im Ablebensfall – also beim Eintritt in den Mietvertrag – erfolgt keine Erhöhung der Miete und der Eigenleistungen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: