Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

  • 1 Geltungsbereich

Die Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, welche von der SOZIALBAU AG veranstaltet werden.

  • 2 Veranstalter 

Veranstalter des Gewinnspiels ist die SOZIALBAU AG (in der Folge „SOZIALBAU“). 

  • 3 Teilnahme

(1) Die Teilnahme kann ausschließlich online unter www.sozialbau.at erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen.

(2) Eine Person nimmt automatisch am Gewinnspiel teil, indem sie sich auf www.sozialbau.at hierfür registriert. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit aller angegebenen Daten selbst verantwortlich. Nur Personen, die ihre Daten vollständig und der Wahrheit entsprechend angegeben haben, können am Gewinnspiel teilnehmen; andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel erfolgen. Der Eingang der Teilnahmeinformationen (Anmeldung zum Gewinnspiel und Daten des Teilnehmers) haben innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist („Teilnahmeschluss“) zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei der SOZIALBAU.

  • 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der SOZIALBAU sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält die SOZIALBAU das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls kann in diesen Fällen auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden. Mehrfachteilnahmen (z.B. unter mehreren Namen, Accounts oder E-Mail-Adressen) oder in dieser Hinsicht auffällige Einsendungen bzw. Masseneinsendungen, etwa von Gewinnspielseiten oder Gewinnspielclubs werden von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

  • 5 Durchführung und Abwicklung

(1) Unter allen bis Teilnahmeschluss gemeldeten und zugelassenen Teilnehmern wird der Gewinner durch Zufallsprinzip ausgelost. Die Auslosung ist nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Der Gewinner wird von der SOZIALBAU benachrichtigt, dies kann schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich erfolgen.

(3) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(4) Die SOZIALBAU kann über die Form der Übergabe/Übersendung der Gewinne frei entscheiden und wird sich dazu nach Ermittlung des Gewinners mit diesem in Verbindung setzen. Der Gewinn wird in der Regel durch elektronische Übermittlung oder – bei körperlichen Gewinnen – durch Übersendung mit einem Postunternehmen erfolgen. Der Gewinner hat kein Anrecht auf eine bestimmte Art der Übergabe/Übersendung.

(5) Eine Barablöse des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes erfolgt in keinem Fall und der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die SOZIALBAU zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

  • 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die SOZIALBAU behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die SOZIALBAU insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die SOZIALBAU von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

  • 7 Datenschutz

(1) Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Vor- und Nachname, Postadresse sowie E-Mail-Adresse von SOZIALBAU zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere der Gewinnbenachrichtigung) verarbeitet werden. Die Daten werden bis zur endgültigen Abwicklung der Aktion gespeichert.

(2) Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per E-Mail an kommunikation@sozialbau.at unter Angabe des Gewinnspiels die Zustimmung in die Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Die SOZIALBAU wird dann die Daten des Teilnehmers löschen. Damit ist auch die Teilnahme an der Aktion beendet.

(3) Die SOZIALBAU verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.

  • 8 Haftung

(1) Die SOZIALBAU wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die SOZIALBAU nicht.

 (3) Die SOZIALBAU haftet nur für Schäden, welche von der SOZIALBAU oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

  • 9 Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anwendbar.

(3) Vorbehaltlich der Bestimmungen des KSchG ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von der SOZIALBAU.

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.

(5) Die SOZIALBAU behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen abzuändern oder auszudehnen, insbesondere wenn dies aus technischen und/oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.