In letzter Zeit wurden uns wiederholt Fälle bekannt, in denen Wohnungen ohne entsprechende Zustimmung an Dritte weitergegeben bzw. untervermietet wurden. Wir möchten daher ausdrücklich daran erinnern, dass in unseren Mietverträgen die Untervermietung von Wohnungen ausdrücklich untersagt ist und von uns nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Einzelfall gestattet wird.
Eine unerlaubte Untervermietung zieht daher rechtliche Schritte nach sich und führt zur Kündigung des Mietverhältnisses und damit einhergehenden Verlust der Wohnung sowie zu Rückforderungsansprüchen des eingehobenen Mietzinses.