Günstiger Wohnbau mit Rechten und Pflichten

In überwiegendem Ausmaß werden bei der Errichtung von Wohnhausanlagen der SOZIALBAU AG Förderungsmittel in Anspruch genommen. Die Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln obliegt den jeweiligen Landesregierungen, für den Bereich der SOZIALBAU AG folglich schwerpunktmäßig der Stadt Wien.

Bei der Förderung von Miet und Genossenschaftswohnungen handelt es sich vornehmlich um langfristige, zinsgestützte Darlehen (Annuitätenzuschüsse). Dieser Förderung stehen jedoch Auflagen und Pflichten gegenüber: Beispielsweise muss die Vorwohnung aufgegeben werden, bei der Auf- oder Weitergabe einer geförderten Wohnung ist ein genaues Regulativ einzuhalten und vor allem hat der Hauptmieter gewisse Einkommensgrenzen nachzuweisen. Maßgeblich sind dabei u.a. die Familiensituation, das Alter und das jährliche Haushaltseinkommen.

Details über die jeweils gültigen Wohnbauförderungsbestimmungen erhalten Sie bei der Stadt Wien.

Superförderung

Eine zusätzliche Förderungsart ist die Superförderung der Stadt Wien. Sie steht besonders Jungfamilien, kinderreichen Familien und Haushalten mit niedrigem Einkommen zur Verfügung. Die Superförderung kann zusätzlich zur „Hauptförderung“ in Anspruch genommen werden und vermindert die monatlichen Wohnkosten. Sie ist ebenfalls an Einkommensgrenzen gebunden und von der Errichtungsart des jeweiligen Wohnhauses abhängig.

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