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71. Mitbewohner  
Mitbewohner - Mehr als eine Formalität So Sie sich nicht dem Single-Dasein verschreiben, sind Sie verpflichtet, sämtliche Mitbewohner bei der Hausverwaltung anzugeben, sofern diese nicht bereits bei  
72. Loggia_verbau_merkblatt_formular_A4_SB_1020_E02.pdf  
Verbauung von Loggien 1/2 Bei der Verbauung von Loggien (im Folgenden „Verbauten“ genannt) handelt es sich grundsätzlich um eine aus freien Stücken gewählte Investition und zudem um einen Eingriff in  
73. SMAT_anschluss_formular_ia_A4_SB_0720_E02.pdf  
Anschluss an SMAT Anlage 1/1 Um Ihre Wohnung so rasch bzw. problemlos wie möglich an die Haus-SMAT-Anlage anschließen zu können ersuchen wir Sie nachfolgende Fragen zu beantworten. Ich | Vorname, Nach  
74. SAT_verpflichtung_erklaerung_formular_ia_A4_SB_1020_E03.pdf  
Verpflichtungserklärung SAT-Anlage 1/2 Bestandnehmer (Mieter, Nutzungsberechtigter) | Vorname, Nachname Bestandobjekt (Wohnung) Vermieter (Bauvereinigung, im Folgenden „GBV“ genannt) Unter einer in  
75. SAT_merkblatt_formular_A4_SB_1020_E03.pdf  
Individuelle SAT-Anlagen 1/4 Wohnhausanlagen der SOZIALBAU AG zeichnen sich unter anderem durch überdurchschnittliche Ausstattung mit Kommunikationseinrichtungen aus. Daher sollte die Installierung vo  
76. Pruefbefund_SB_formular_ia_A4_SB_1020_E03.pdf  
Überprüfungsbefund und Anlagenbuch 1/6 elektrischer Anlagen gemäß ETG/ETV, TAEV, ÖVE – Bestimmungen (EN1, E8001) Befundaussteller: EBE Elektrotechnik GmbH 1230 Wien, Breitenfurter Straße 274 Tel.: 0  
77. Kuendigung_Wo_formular_ia_A4_SB_1120_E05.pdf  
Wohnungskündigung Vorname Nachname Straße Nr. PLZ Ort Telefonnummer Wohnung (PLZ Ort, Straße Nr.) Ende Kündigungsfrist (TT.MM.JJJJ) Ich kündige meinen Vertrag für die im Betreff angeführte Woh  
78. Antrag_Mitbewohn_formular_ia_A4_SB_0720_E02.pdf  
Antrag auf Mitbewohnerschaft Bestandnehmer (Mieter, Nutzungsberechtigter) | Vorname, Nachname Bestandobjekt (Wohnung) Neben dem / der BestandnehmerIn sind derzeit in der Wohnung wohnhaft: Herr/Frau  
79. Abloese_verbot_merkblatt_formular_A4_SB_1020_E03.pdf  
RECHTSINFORMATION Verbotene Ablösen Das Mietrechtsgesetz (§ 27 MRG) verbietet geldwerte Vereinbarungen zwischen dem scheidenden und einem neuen Bestandnehmer im Zusammenhang mit der Rückgabe der Wohnu  
80. Sicheres Wohnen  
Sicheres Wohnen Prinzipiell erfüllen alle neueren Wohnhausanlagen der SOZIALBAU AG hohe Sicherheits-Standards. „Einbruchshemmende“ Wohnungstüren (laut Ö-Norm) zählen dazu, Gegensprechanlagen oder gut  
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