WGG-Novelle: Verbot von AirBnB-Wohnungsvermietung beschlossen

Leistbarer Wohnraum wird vor allem in den Städten immer knapper. Mit der im Parlament kürzlich beschlossenen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wurde die „AirBnB“-Wohnungsvermietung nun ausdrücklich verboten.

Leistbarer Wohnraum wird vor allem in den Städten immer knapper. Kein Wunder, dass Wohnen zu angemessenen Preisen in dieser Situation für viele immer wichtiger wird. Das zeigen auch aktuelle Meinungsumfragen. Gleichzeitig sind in der letzten Zeit vermehrt Fälle touristischer Kurzzeitvermietungen im gemeinnützigen Wohnbau bekannt geworden.

Durch diese sogenannten „AirBnB“-Vermietungen wird dem gemeinnützigen Wohnungssektor sozial gebundener und kostengünstiger Wohnraum entzogen. Gemeinnützige Wohnbauträger wie die SOZIALBAU AG haben im Sinne des im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verankerten Generationenausgleiches preisgünstig Wohnungen den jetzigen und künftigen Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Die Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken verstößt gegen diese Zielsetzung.

Mit der im Parlament kürzlich beschlossenen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wurde die „AirBnB“-Wohnungsvermietung nun ausdrücklich verboten. Auch die Wiener Bauordnung sieht ein Verbot von kurzfristigen Vermietungen zu touristischen Zwecken vor.

Aus diesem Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Vermietung bzw. das Angebot zur Vermietung der Wohnung oder auch nur eines Teiles (Zimmer) auf einschlägigen Plattformen wie AirBnB ausnahmslos untersagt ist und einen Kündigungsgrund darstellt.

Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe der Wohnung zu touristischen Vermietungszwecken tage- oder wochenweise erfolgt bzw. die Wohnung über einen langen Zeitraum vermietet ist. Entscheidend ist, dass die Vermietung oder das bloße Anbieten auf einer Buchungsplattform zum Verlust der Wohnung und eventuell auch zu Rückzahlung von allenfalls direkt oder indirekt bezogenen Fördermitteln (Wohnbeihilfe etc.) führen kann.

Davon nicht betroffen ist selbstverständlich die vorübergehende unentgeltliche Aufnahme von Gästen oder Freunden in der Wohnung.